Abgeschickt von Mrobster am 08 Januar, 2006 um 12:17:46
Antwort auf: Re: Oldtimerzulassung von Fritz am 07 Januar, 2006 um 19:04:55:
den ganzen Anforderungskatalog (*.pdf) vom TÜV SÜD schicke ich gerne per Mail zu .... gruß ... rob
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Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO:
Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:
Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“
erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des
Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der
Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der
Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.
November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich
ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im
Einzelfall Kontakt aufzunehmen.